Die Prepaid-Falle: Die “versteckte” Grundgebühr
Autor: admin | Abgelegt unter: Handy News, Handy ohne VertragWer Wenigtelefonierer ist, besitzt oft ein Prepaid Handy. So entstehen im Monat keine regelmäßigen Kosten wie bei einem Vertragshandy, sondern es muss nur dann Guthaben nachgeladen werden, wenn die Karte tatsächlich abtelefoniert ist. Dabei ist man trotzdem im Notfall immer erreichbar, auch wenn sonst kein mobiles Telefon genutzt wird. So zumindest glauben viele Menschen, die ein Mobiltelefon mit Guthabenkarte besitzen. Das Problem dabei: Der Provider ist berechtigt, Anschlüsse, die über lange Zeit nicht genutzt wurden, zu sperren. Viele Kunden wissen das nicht und stellen eines Tages überrascht fest, dass ihr Handy nicht mehr funktioniert. Wer nicht regelmäßig telefoniert, hat nur die Option, sein Guthaben regelmäßig aufzuladen – auch wenn es im Grunde nicht benötigt wird.
Dass ein Anbieter jedoch die Prepaid-Karte deaktiviert, muss er dem Kunden jedoch ankündigen. Dies kann auf dem Postweg, per E-Mail, SMS oder sogar als Nachricht auf der Mailbox geschehen. Wer diese Kommunikationswege nicht regelmäßig überprüft, hat unter Umständen das Nachsehen. Tipp: Prüft vor Kauf einer Guthaben-Karte eines bestimmten Anbieters die AGB auf das Genaueste und bringen Sie in Erfahrung, welche Frist Ihnen bei Nichtnutzung der Karte bis zur Abstellung bleibt. Doch selbst wenn es bei euch schon so weit ist und die Karte gesperrt wurde, so bedeutet das nicht, dass das Guthaben verfällt. Bei Vertragskündigung ist der Provider verpflichtet, den eingezahlten Betrag zurückzuerstatten. Leider wird dann in den meisten Fällen eine Aufwandsentschädigung fällig. Für den Nutzer ist uns bleibt die Sache damit dennoch ärgerlich.
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